Resolution zum barrierefreien Notruf

Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. und der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. fordern mit ihrem Dachverband, der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG), die Einrichtung eines bundesweiten barrierefreien Notrufs.

Die DG vertritt über 20 weitere bundesweite Organisationen der Hörgeschädigten-Arbeit.
Die Umsetzung des Art. 11 UN-BRK (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen) sowie eine effektive Organisation des Notrufs für hörgeschädigte Menschen können nur gelingen, wenn dieser bundesweit aufgestellt ist. Deshalb sind § 108 TKG (Telekommunikationsgesetz) und die Notrufverordnung entsprechend zu ändern.

Weitere Voraussetzungen zur Einrichtung des Notrufs sind unverzichtbar:

  • Der barrierefreie Notruf muss den direkten Kontakt zur zuständigen Leitstelle herstellen.
  • Er soll über unterschiedliche Kommunikationswege abgesetzt werden können:
    • Notruf-App
    • E-Mail
    • Telefonvermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen lt. § 45 Telekommunikationsgesetz (TKG)
    • da vor allem ältere hörgeschädigte Menschen häufig mit neuen Medien nicht vertraut sind, sollten Notruf-Faxverbindungen, die in manchen Bundesländern eingerichtet worden sind, beibehalten werden, damit dieser Personenkreis nicht davon ausgeschlossen ist, Notrufe absetzen zu können.
  • Für gehörlose bzw. hörgeschädigte Menschen muss der barrierefreie Notruf über einen Telefonvermittlungsdienst sowohl in Gebärdensprache als auch in Schriftsprache abzusetzen sein.
  • Die hierfür erforderliche Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscher oder Schriftdolmetscher ist einem Notruf im Sinne des § 108 TKG gleichzustellen.
  • Der barrierefreie Notruf muss ununterbrochen (24 Stunden/ 7 Tage die Woche) zur Verfügung stehen.
  • In Angleichung an telefonische Notrufe ist auch der barrierefreie Notruf kostenlos zur Verfügung zu stellen.

24. Oktober 2016

Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.

Helmut Vogel, Präsident Wolfgang Bachmann, 2. Vizepräsident

Deutscher Schwerhörigenbund e.V.

Dr. Harald Seidler, Präsident Dr. Norbert Böttges, Vizepräsident

Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V.

Prof. Dr. Ulrich Hase, Vorsitzender
Renate Welter und Andreas Kammerbauer, stellv. Vorsitzende


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