Resolution zum barrierefreien Notruf
18. Dezember 2016
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. und der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. fordern mit ihrem Dachverband, der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG), die Einrichtung eines bundesweiten barrierefreien Notrufs.
Die DG vertritt über 20 weitere bundesweite Organisationen der Hörgeschädigten-Arbeit.
Die Umsetzung des Art. 11 UN-BRK (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen) sowie eine effektive Organisation des Notrufs für hörgeschädigte Menschen können nur gelingen, wenn dieser bundesweit aufgestellt ist. Deshalb sind § 108 TKG (Telekommunikationsgesetz) und die Notrufverordnung entsprechend zu ändern.
Weitere Voraussetzungen zur Einrichtung des Notrufs sind unverzichtbar:
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