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BHSA-Seminar: Online-Journalismus – Anmeldefrist verlängert

Für das BHSA-Seminar: Online-Journalismus – Das Internet zur besseren Information Studierender mit Behinderung haben wir die Anmeldefrist auf 11. April 2013 verlängert. Wir haben noch wenige Plätze frei und bitten um baldige Anmeldung.

Gateway – Barrierefreie Informations- und Kommunikationsplattform zum Studium und Karriere

Ein vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gefördertes Kooperationsprojekt ist seit Juli 2012 online. Die Kooperation bestand aus dem Lehrstuhl DPH des Instituts für Sprach- und Kommunikationswissenschaft sowie den Lehr- und Forschungsgebieten Neuropsychologie und Neurolinguistik der RWTH Aachen, dem Studienzentrum für Sehgeschädigte des Karlsruher Institut für Technologie (KIT), dem IT-College Putbus und dem Fraunhofer Institut. Es wurde eine Informations- und Kommunikationsplattform entwickelt und fertiggestellt und richtet sich an Hör- und Sehbehinderte, die einen akademischen Beruf anstreben.

Die Informationen zur Studienvorbereitung, Studium, Berufseinstieg und Karriere werden speziell für Seh- und Hörbehinderte barrierefrei aufbereitet angeboten. Die Webseite bietet hierbei drei Darstellungsmöglichkeiten an. In einer Form werden die Informationen speziell für Interessierte mit Blindheit oder Sehbehinderung so aufbereitet, dass sie mit einem Screenreader gelesen und mit sogenannten Skiplinks (Sprunglinks) schnell durchsucht werden können. Zusätzlich sind die Inhalte beliebig vergrößerbar und mit starkem Kontrast dargestellt.
Für Interessierte mit Hörbehinderungen werden zwei Darstellungsbereiche zur Verfügung gestellt. Eine Darstellung wird in rein schriftsprach- und bildlicher Gestaltung angezeigt. Alternativ können Hörbehinderte alle Informationen in Videos mit Gebärdensprache mit Untertitel und ggf. Ton abrufen.
Zwischen allen drei Versionen der Darstellungsmöglichkeiten kann jederzeit umgeschaltet werden. Grundsätzlich sind in allen Darstellungen die “Allgemeinen Informationen” identisch. Die Unterschiede liegen in den spezifischen weiteren Informationen für die jeweilige Gruppe der Menschen mit Blindheit/Sehbehinderung und lautsprachlich/gebärdensprachlich kommunizierende Hörbehinderte.

Weitere Informationen über Gateway können Sie in einem Film in Gebärdensprache und Untertitel erfahren.

Zur Plattform: www.gateway-online.de

Der neue Rundfunkbeitrag – was bringt er für Hörbehinderte?

In dieser Woche haben viele Menschen, so auch Studierende und Absolventen mit Hörbehinderung ein Brief vom Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio erhalten.

Früher bei der GEZ war die Beitragshöhe abhängig von der Anzahl der Geräte, die man in der Wohnung betrieb. Mit dem neuen Rundfunkbeitrag ist es nun unabhängig von der Anzahl der Geräte, denn es wird ein Beitrag für die gesamte Wohnung fällig.

Viele der Hörbehinderten haben sich vom bisherigen Rundfunkgebühr (GEZ) befreien lassen können. Das ist nun vorbei, viele werden nun im Brief aufgefordert, den ermäßigten Beitrag in Höhe von 5,99 Euro pro Monat zu zahlen. Die Zahlung wird für 3 Monate geleistet, daher ist im Quartal 17,97 Euro an den Beitragsservice zu zahlen.
Man kann die Zahlung immer am 15.2., 15.5., 15.8, und 15.11. leisten oder auch im Voraus zahlen: vierteljährlich zum 1.1., 1.4., 1.7., 1.9 oder halbjährlich oder auch ein ganzes Jahr.

Die Regelung, von Hörbehinderten einen ermäßigten Beitrag zu fordern, macht Sinn. Denn nun können wir auch mehr Untertitelung und Gebärdensprachdolmetscher-Einblendungen fordern und zahlen diese Leistung mit dem Beitrag. Mehr Informationen dazu in unserer Stellungsnahme.

Nun gibt es einige weitere Regelungen, bei der man eine Ermäßigung oder Befreiung von der Beitragszahlung erhalten kann.

Wer kann sich befreien lassen? Wer muss zahlen? Das wollen wir hier aufzeigen.

mehr in Der neue Rundfunkbeitrag – was bringt er für Hörbehinderte?

Stellungnahme der BHSA e. V. zum neuen Rundfunkbeitrag ab 01.01.2013

Durch einen neuen Rundfunkstaatsvertrag fällt zum 01.01.2013 die generelle Rundfunk- und Fernsehgebührbefreiung für Hörbehinderte mit dem Merkzeichen “RF” im Schwerbehindertenausweis weg.
 
Ursprünglich war geplant, dass alle den gleichen Beitrag zahlen sollten. Dagegen hatten alle Hörbehindertenverbände, also auch die BHSA e. V., protestiert. Unser aller Argument war, dass es nur wenig barrierefreien Zugang zu Rundfunk und Fernsehen gibt. Notfalls hätte das Bundesverfassungsgericht vor dem Hintergrund des Art. 3 Abs. 3 des Grundgesetzes, dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetz und der Behindertenrechtskonvention entscheiden müssen. Unter anderem deshalb wurde ein ermäßigter Rundfunkbeitrag eingeführt (§ 4 Absatz 2 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages vom 13. Dezember 2011).
 
Die BHSA begrüßt die Einführung des ermäßigten Beitrags. Die öffentlich-rechtlichen Rundfunk- und Fernsehanstalten haben deshalb z. T. schon vor Einführung des neuen Rundfunkbeitrages begonnen, ihr Angebot an Untertiteln auszubauen. Der Ausbau bzw. Ausweitung des Untertitelangebots verläuft je nach Sender unterschiedlich. Die ARD wird – so im Merkblatt “Menschen mit Behinderung” -  in ihren Mediatheken verstärkt Gebärdensprachdolmetscher einblenden. Das soll z.B. auch für das jeweilige politische Magazin erfolgen. Ob tatsächlich 100 % Untertitelung im TV und 100 % Gebärdenspracholmetschereinblendung in den Mediatheken erreicht werden? So lange das nicht der Fall ist, ist der ermäßigte Beitrag berechtigt. Was auch zu berücksichtigen ist, ist die teilweise unterschiedliche Qualität der Untertitelung. Wir fordern eine einheitliche und hohe Qualität der Untertitelung, damit Hörbehinderte dem Geschehen genauso gut folgen können wie Normahörende.

mehr in Stellungnahme der BHSA e. V. zum neuen Rundfunkbeitrag ab 01.01.2013

Seminar: Karriereplanung für selbständige hörgeschädigte Unternehmer und Arbeitnehmer

Am Wochenende vom 16. – 18. November 2012 findet im Standhotel Duhnen in Cuxhaven das Seminar “Karriereplanung für selbständige hörgeschädigte Unternehmer und Arbeiternehmer in leitenden Funktionen” statt. Impluse zur Karriereplanung, Vermittlung von wichtigen Informationen und Erfahrungsaustausch bietet das Seminar den hörgeschädigten Unternehmern, Freiberuflern und Arbeitnehmern in verantwortlichen Funktionen (z.B. Dipl.-Ingenieuren, Geschäftsführern) an.

Das letzte Seminar im Frühjahr wurde ausschließlich in Gebärdensprache durchgeführt. Dieses Mal wird in Lautsprache und Schriftdolmetschen kommuniziert.
Das Seminar wird nicht nur für Zahntechniker angeboten!

Downloads:

Programm Karriereplanung für selbständige hörgeschädigte Unternehmer und Arbeitnehmer
Anmeldeformular Karriereplanung für selbständige hörgeschädigte Unternehmer und Arbeitnehmer

Dieses Seminar wurde vom Integrationsamt Hildesheim am 18.09.2012 für Hörgeschädigte als förderungsfähig im Sinne von § 24 SchwbAV anerkannt.

Das Seminar wurde mangels Teilnehmer abgesagt. Ein neues Angebot wird voraussichtlich im Frühjahr 2013 geben.

Veranstaltungstermine 2013

24. – 26. Mai 2013 BHSA-Seminar Online-Journalismus in der JH Köln-Riehl

27. – 29. September 2013 – BHSA-Tagung in der JH Magdeburg

Mitte November 2013 – BHSA-Einführungsseminar für Abiturienten und Studienanfänger in Hamburg

BHSA-Seminar: Online-Journalismus – Das Internet zur besseren Information Studierender mit Behinderung

24. – 26. Mai 2013 in der Jugendherberge Köln-Riehl

Studierende mit Behinderung sind vielfach in der Beratung und Hochschulpolitik in studentischen Vereinen und Organisationen wie dem Autonomen Behindertenreferat engagiert. Ein Teil dieser Aufgabe ist auch die Öffentlichkeitsarbeit.

Dieses Seminar richtet sich an Studierende und Vereinsaktive mit Behinderung als motivierte Interessenten ohne Kenntnisse, wie auch an Akteure mit Kenntnissen. Es wird anhand eines weit verbreiteten Content-Management-Systems (WordPress) in die redaktionelle Arbeit eingewiesen. Schrittweise von der Idee bis zum Text werden die Teilnehmenden in das Schreiben von Online-Texten eingeführt.

Gerade für Menschen mit Behinderung steht zudem die Barrierefreiheit der studentischen Webseiten im Vordergrund, vielfach sind die Webseiten schon barrierefrei gestaltet. Um die Barrierefreiheit der Webseiten langfristig zu erhalten, wird in der redaktionellen Arbeit auch auf die barrierefreie Gestaltung von Artikeln detailliert eingegangen.

Ort des Seminars und Übernachtung

Jugendherberge Köln-Riehl

An der Schanz 14
50735 Köln

Die Jugendherberge und der Tagungssaal ist für Rollstuhlfahrer barrierefrei zugänglich.

Anmeldung und Voraussetzungen

Wir bitten um rechtzeitige Anmeldung bis zum 21. März 2013. Anzahl der Teilnehmer ist auf 20 Personen beschränkt.

Die Anmeldefrist wurde auf 11. April 2013 verlängert!

Für Übungen am WordPress steht ein lokaler Server zur Verfügung. Aus diesem Grund gibt es Voraussetzungen wie folgt:

  • das Mitbringen eines Laptops mit WLAN/LAN-Zugang
  • mindestens ein Webbrowser und ein Textprogramm sollen installiert sein

Studentische Teilnehmer können an ihrer Universität einen Laptop (auch mit Administrationsrechten) kostengünstig ausleihen.

An Absolventen können wir bei Nichtverfügbarkeit eines Laptops eines zur Verfügung stellen. Die Verfügbarkeit ist jedoch sehr begrenzt, ebenso können wir keine assistive Technologien (Braille/Sprachausgabe o.ä.) am Laptop zur Verfügung stellen. Als Betriebssystem wird ein Windows (Win XP, Win Vista oder Win 7) vorinstalliert sein.

Downloads:

Einladung, Programm, Hinweise und Wegbeschreibung (doc, 111kb)

Anmeldungsformular (doc, 102 kb)

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