Selbstverpflichtung

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V. (BHSA e.V.) ist Mitglied der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe von Menschen mit Behinderung und chronischer Erkrankung und ihren Angehörigen e.V. (BAG SELBSTHILFE) und vertritt die Interessen der schwerhörigen, gehörlosen, ertaubten Studierenden und Absolventen in Deutschland.

Die Neutralität und Unabhängigkeit gegenüber anderen Akteuren im Gesundheitswesen ist daher für die BHSA e.V. von großer Bedeutung. Dabei sind finanzielle Eigenständigkeit, demokratische Willensbildung in vereinsrechtlichen Strukturen und ein transparentes Vorgehen bei der Interessenvertretung zu gewährleisten.

Die BAG SELBSTHILFE hat in ihrer Mitgliederversammlung am 29.04.2006 die „Neufassung der Leitsätze der BAG SELBSTHILFE für die Zusammenarbeit mit Personen des privaten und öffentlichen Rechts, Organisationen und Wirtschaftsunternehmen, insbesondere im Gesundheitswesen“ verabschiedet. Der BHSA e.V. ist diesen Leitsätzen beigetreten.

Besonderheit dieser Leitsätze ist, dass sie gemeinsam vom Arbeitskreis „Chronisch Kranke in der BAG SELBSTHILFE“ und dem FORUM im PARITÄTISCHEN erarbeitet und einstimmig gebilligt wurden. Die Anerkennung der Leitsätze ist eine satzungsmäßige Voraussetzung für eine ordentliche Mitgliedschaft in der BAG SELBSTHILFE.

Die Leitsätze wurden im Jahr 2016 ergänzt.

Karin Müller Schmied
Geschäftsführender Vorstand, Geschäftsstelle

Links:

Leitsätze der BAG Selbsthilfe

Mitgliedsorganisationen der BAG Selbsthilfe

Selbstauskunft der BHSA e.V.

Selbstauskunft

Selbstauskunft der Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V. (BHSA e.V.) über die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen für das Jahr 2017

Die BHSA e.V. legt großen Wert auf Transparenz und Offenheit, wenn es um die Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen geht. Mit der nachfolgenden Selbstauskunft möchten wir hinsichtlich unserer Finanzierungsquellen Transparenz schaffen.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Gesamtheit der nachfolgend aufgelisteten Zuwendungen 2,3 % des Gesamthaushaltes unseres Verbandes im Berichtsjahr ausmacht. Die BHSA e.V. stellt insoweit sicher, dass die unten genannten Einnahmen bzw. ihr Ausbleiben weder den Fortbestand noch den Kernbereich der satzungsgemäßen Arbeit der Selbsthilfeorganisation gefährden können.
Letztlich möchten wir anmerken, dass die hier nachfolgenden Angaben ausschließlich für die BHSA e.V. gelten; die Mitgliedsverbände der BHSA e.V. (Landesarbeitsgemeinschaften / LHSA) sind eigenständige Vereine.

1. Spenden und Mitgliedsbeiträge

Folgende Unternehmen haben der BHSA e.V. als Förderer im Berichtsjahr Leistungen in Höhe von 0,- Euro in Form von Geldbeträgen zugewendet; der höchste gespendete Einzelbetrag umfasste die Summe von 0,- Euro. Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, sind solche Zuwendungen mit keinerlei Leistungen des Geldempfängers verbunden.

In manchen Selbsthilfeorganisationen ist es nach der Satzung möglich, dass Wirtschaftsunternehmen Mitglieder werden. Es liegt folgende Situation vor:

  • im Berichtsjahr waren 4 Unternehmen und Institutionen aus dem Bereich der Pharmazeutischen Industrie, Hilfsmittelhersteller und Leistungserbringer als juristische Mitglieder im Verband. Diese verfügten über Mitgliederrechte wie z.B. Wahlrechte. Laut unserer Wahlordnung können jedoch juristische Personen nicht für ein Amt vorgeschlagen werden.
  • Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 50,- Euro.

Im Berichtsjahr waren 5 juristische Personen Mitglied in unserer Selbsthilfeorganisation, darunter auch weitere Selbsthilfeorganisationen.

Die Gesamteinnahmen aus (Förder-)Mitgliedschaften betrugen im Berichtsjahr 1.315,- Euro.

2. Sonstige Erlöse

Wirtschaftliches Handeln des Verbandes kann seinen Ausdruck finden in der Vermögensverwaltung, dem wirtschaftlichen Zweckbetrieb und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Im Einzelnen war der Verband in folgenden Bereichen tätig:

a) Sponsoring-Verträge

Die BHSA e.V. hat keine Sponsoring-Verträge mit entsprechenden Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitsbereich geschlossen.

b) Weitere Einnahmen

Die BHSA bekam von der GKV eine Zuwendung i.Hv. 16.000 Euro.

c) Weitere Einnahmen aus Vermögensverwaltung, wirtschaftlichem Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Die BHSA e.V. erzielte durch Spenden für den Versand von BHSA-Studienführer 113,- Euro.

Aus Vermietung der Konferenzanlage und Honorar für Kommunikationsassistenz erzielte die BHSA 300,- Euro.

 

Die Gesamtsumme aller Einnahmen im Geschäftsjahr betrug 35.943,36 Euro.

Wir erklären, in keinerlei Abhängigkeit von Wirtschaftsunternehmen zu stehen.

Kassel, 15. Mai 2018
Andreas Kammerbauer
Geschäftsführender Vorstand, Geschäftsstelle