Gericht bestätigt Anspruch auf Gebärdensprach-Dolmetscher für gehörlose Studierende

Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen bestätigte in 2. Instanz, dass eine gehörlose Studierende für ihr Studium Anspruch auf Gebärdensprachdolmetscher hat, obwohl sie bereits über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügt. mehr in Gericht bestätigt Anspruch auf Gebärdensprach-Dolmetscher für gehörlose Studierende

Härtefallantrag

Bei der Bewerbung zum Studium kann man bei zulassungsbeschränkten Studienfächern einen Härtefallantrag stellen. Mit einem Härtefallantrag bekommt man eine sofortige Zulassung zum Studium schon in der 1. Auswahlrunde. Jede Universität verwendet eigene Kriterien für einen Härtefallantrag, welche beim Behindertenbeauftragten nachgefragt werden sollten. Allerdings verzichten viele Universitäten auf spezielle Regularien und verwenden die Kriterien der Stiftung für Hochschulzulassung.

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Wo kann ein Hörbehinderter studieren?

Jeder Hörbehinderte kann grundsätzlich an jeder Hochschule studieren.

Zuerst solltest Du Dich für die Studienrichtung entscheiden, die Du studieren möchtest.

Damit fallen viele Hochschulen vorerst weg, die Auswahl wird leichter. Dann überlege Dir, in welchen Städten Deiner Hochschulen Du studieren möchtest.

Hast Du eine Auswahl getroffen, empfehlen wir Dir wärmstens, die Hochschulen zu besuchen. Die Reisen lohnen sich, immerhin willst Du dort Jahre verbringen!

Nimm an den Hochschulen Kontakt mit dem Behindertenbeauftragten auf. Frage ihn, ob und wie an der Hochschule technische, personelle und finanzielle Hilfen für Hörbehinderte erteilt werden (z.B: Mitschreibekräfte, Dolmetscherkostenerstattung, Ausleihe von Mikroportanlagen etc.). Frage ihn auch danach, ob er bereits eine für Dich interessante Selbsthilfegruppe kennt..

Und schließlich entscheidest Du Dich für die Hochschule, die Dich am meisten angesprochen hat.

Entscheidet die Stiftung für Hochschulzulassung über den Studienort, hast Du gute Karten, wenn Du einen Schwerbehindertenausweis hast. Die Stiftung für Hochschulzulassung berücksichtigt zuerst die Sonderfälle. Dazu zählen auch die Schwerbehinderten.

Beachte bei der Wahl des Studiums und der Bewerbung auch unsere Hinweise zu einem Härtefallantrag und zum Nachteilsausgleichsantrag.