Selbstauskunft

Selbstauskunft der Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V. (BHSA e.V.) über die Einnahmen von Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitswesen für das Jahr 2017

Die BHSA e.V. legt großen Wert auf Transparenz und Offenheit, wenn es um die Kooperation mit Wirtschaftsunternehmen geht. Mit der nachfolgenden Selbstauskunft möchten wir hinsichtlich unserer Finanzierungsquellen Transparenz schaffen.
Wir weisen jedoch darauf hin, dass die Gesamtheit der nachfolgend aufgelisteten Zuwendungen 2,3 % des Gesamthaushaltes unseres Verbandes im Berichtsjahr ausmacht. Die BHSA e.V. stellt insoweit sicher, dass die unten genannten Einnahmen bzw. ihr Ausbleiben weder den Fortbestand noch den Kernbereich der satzungsgemäßen Arbeit der Selbsthilfeorganisation gefährden können.
Letztlich möchten wir anmerken, dass die hier nachfolgenden Angaben ausschließlich für die BHSA e.V. gelten; die Mitgliedsverbände der BHSA e.V. (Landesarbeitsgemeinschaften / LHSA) sind eigenständige Vereine.

1. Spenden und Mitgliedsbeiträge

Folgende Unternehmen haben der BHSA e.V. als Förderer im Berichtsjahr Leistungen in Höhe von 0,- Euro in Form von Geldbeträgen zugewendet; der höchste gespendete Einzelbetrag umfasste die Summe von 0,- Euro. Wie vom Gesetzgeber vorgesehen, sind solche Zuwendungen mit keinerlei Leistungen des Geldempfängers verbunden.

In manchen Selbsthilfeorganisationen ist es nach der Satzung möglich, dass Wirtschaftsunternehmen Mitglieder werden. Es liegt folgende Situation vor:

  • im Berichtsjahr waren 4 Unternehmen und Institutionen aus dem Bereich der Pharmazeutischen Industrie, Hilfsmittelhersteller und Leistungserbringer als juristische Mitglieder im Verband. Diese verfügten über Mitgliederrechte wie z.B. Wahlrechte. Laut unserer Wahlordnung können jedoch juristische Personen nicht für ein Amt vorgeschlagen werden.
  • Der Mitgliedsbeitrag für juristische Personen beträgt 50,- Euro.

Im Berichtsjahr waren 5 juristische Personen Mitglied in unserer Selbsthilfeorganisation, darunter auch weitere Selbsthilfeorganisationen.

Die Gesamteinnahmen aus (Förder-)Mitgliedschaften betrugen im Berichtsjahr 1.315,- Euro.

2. Sonstige Erlöse

Wirtschaftliches Handeln des Verbandes kann seinen Ausdruck finden in der Vermögensverwaltung, dem wirtschaftlichen Zweckbetrieb und dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb. Im Einzelnen war der Verband in folgenden Bereichen tätig:

a) Sponsoring-Verträge

Die BHSA e.V. hat keine Sponsoring-Verträge mit entsprechenden Wirtschaftsunternehmen aus dem Gesundheitsbereich geschlossen.

b) Weitere Einnahmen

Die BHSA bekam von der GKV eine Zuwendung i.Hv. 16.000 Euro.

c) Weitere Einnahmen aus Vermögensverwaltung, wirtschaftlichem Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb

Die BHSA e.V. erzielte durch Spenden für den Versand von BHSA-Studienführer 113,- Euro.

Aus Vermietung der Konferenzanlage und Honorar für Kommunikationsassistenz erzielte die BHSA 300,- Euro.

 

Die Gesamtsumme aller Einnahmen im Geschäftsjahr betrug 35.943,36 Euro.

Wir erklären, in keinerlei Abhängigkeit von Wirtschaftsunternehmen zu stehen.

Kassel, 15. Mai 2018
Andreas Kammerbauer
Geschäftsführender Vorstand, Geschäftsstelle


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