Resolution zum barrierefreien Notruf
18. Dezember 2016
Der Deutsche Gehörlosen-Bund e.V. und der Deutsche Schwerhörigenbund e.V. fordern mit ihrem Dachverband, der Deutschen Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V. (DG), die Einrichtung eines bundesweiten barrierefreien Notrufs.
Die DG vertritt über 20 weitere bundesweite Organisationen der Hörgeschädigten-Arbeit.
Die Umsetzung des Art. 11 UN-BRK (Gefahrensituationen und humanitäre Notlagen) sowie eine effektive Organisation des Notrufs für hörgeschädigte Menschen können nur gelingen, wenn dieser bundesweit aufgestellt ist. Deshalb sind § 108 TKG (Telekommunikationsgesetz) und die Notrufverordnung entsprechend zu ändern.
Weitere Voraussetzungen zur Einrichtung des Notrufs sind unverzichtbar:
- Der barrierefreie Notruf muss den direkten Kontakt zur zuständigen Leitstelle herstellen.
- Er soll über unterschiedliche Kommunikationswege abgesetzt werden können:
- Notruf-App
- Telefonvermittlungsdienst für gehörlose und hörgeschädigte Menschen lt. § 45 Telekommunikationsgesetz (TKG)
- da vor allem ältere hörgeschädigte Menschen häufig mit neuen Medien nicht vertraut sind, sollten Notruf-Faxverbindungen, die in manchen Bundesländern eingerichtet worden sind, beibehalten werden, damit dieser Personenkreis nicht davon ausgeschlossen ist, Notrufe absetzen zu können.
- Für gehörlose bzw. hörgeschädigte Menschen muss der barrierefreie Notruf über einen Telefonvermittlungsdienst sowohl in Gebärdensprache als auch in Schriftsprache abzusetzen sein.
- Die hierfür erforderliche Übersetzung durch Gebärdensprachdolmetscher oder Schriftdolmetscher ist einem Notruf im Sinne des § 108 TKG gleichzustellen.
- Der barrierefreie Notruf muss ununterbrochen (24 Stunden/ 7 Tage die Woche) zur Verfügung stehen.
- In Angleichung an telefonische Notrufe ist auch der barrierefreie Notruf kostenlos zur Verfügung zu stellen.
24. Oktober 2016
Deutscher Gehörlosen-Bund e.V.
Helmut Vogel, Präsident Wolfgang Bachmann, 2. Vizepräsident
Deutscher Schwerhörigenbund e.V.
Dr. Harald Seidler, Präsident Dr. Norbert Böttges, Vizepräsident
Deutsche Gesellschaft der Hörgeschädigten – Selbsthilfe und Fachverbände e.V.
Prof. Dr. Ulrich Hase, Vorsitzender
Renate Welter und Andreas Kammerbauer, stellv. Vorsitzende