BHSA: Wenn Studiengebühren, dann sozial gerecht

Stellungnahme der BHSA e.V. zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26.01.2005 über das Verbot von Studiengebühren an deutschen Hochschulen

Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V. (BHSA) nimmt zur Kenntnis, dass das Bundesverfassungsgericht den Weg für die Einführung von Studiengebühren frei gemacht hat. Das vor zweieinhalb Jahren erlassene bundesweite Gebührenverbot verletze das Gesetzgebungsrecht der Länder und ist damit nichtig, entschied das Gericht in Karlsruhe.

Die CDU-geführten Länder Baden-Württemberg, Bayern und Hamburg hatten bereits angekündigt, Studiengebühren in Höhe von etwa 500 Euro je Semester einzuführen, falls das Gericht ihnen das ermöglicht. Mittlerweile diskutieren Politiker über Studiengebühren von über 2.500 Euro.

Mit Studiengebühren werden hörbehinderte Studenten zusätzlich finanziell belastet. Auch wenn die Studiengebühren sozial abgefedert und Stipendien angeboten werden, muss der künftige hörbehinderte Student sich minestens mit einer weiteren Behörde auseinandersetzen. Er ist jetzt schon „bürokratisch ausgelastet“. Somit wird ein erfolgreiches Studieren gefährdet und studierwillige hörbehinderte Studenten eher von einem Studium abgeschreckt.

Die BHSA erwartet, dass die Forderung des Bundesverfassungsgericht die Gebühren „sozial verträglich“ zu gestalten, eingehalten wird. Für behinderte Studenten schlägt die BHSA vor, dass die Studenten bei einer behinderungsbedingten Verlängerung der Studindauer für die zusätzlich benötogten Semester von der Gebührenzahlung freigestellt werden.

Wenn Gebühren erhoben werden, erwartet die BHSA eine einheitliche Höhe der Gebühren im gesamten Bundesgebiet. Es ist nicht hinzunehmen, dass durch verschieden hohe Gebühren die Mobilität der Studenten zu ihren Nachteilen gesteuert werden würde. Ein fiktiver Fall soll das verdeutlichen: Student X braucht Gebärdensprachdolmetscher, die es in der Hochschule A gibt. A ist aber teurer als B. Ausgerechnet in B gibt es keine Dolmetscher.

Die BHSA weist darauf hin, dass Deutschland in der akademischen Förderung von Menschen mit einer Hörbehinderung ein Entwicklungsland ist. Das bildungspolitische Ziel, die Zahl der AkademikerInnen zu erhöhen, wird damit verfehlt und erst recht bei gehörlosen und schwerhörigen Menschen.

Die BHSA erwartet – wenn auch mit Skepsis – , dass durch die Studiengebühren die Qualität der Hochschulen verbessert wird. Insbesondere wird die BHSA besonders darauf achten, ob die Belange hörbehinderter Studenten weiterhin berücksichtigen werden.

Berlin, 31.01.2005

i.A. Martin Stehle


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