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Das Einführungsseminar der BHSA e.V. gibt hörbehinderten Studienanfängern und -anfängerinnnen Starthilfe für den Einstieg ins Studium. Diese Seite informiert Dich ausführlich über das Seminar. | |||
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Einführungsseminar für hörbehinderte StudienanfängerInnen |
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Über das EinführungsseminarFür viele StudienanfängerInnen ist es nicht leicht, in einer Universität oder Fachhochschule Fuß zu fassen; sie müssen sich selbständig um ihr Studium kümmern und sich in einer neuen Umgebung zurechtfinden. Diese unterscheidet sich stark von der Schule.
Die Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen (BHSA e.V.) ist ein studentischer Selbsthilfeverein, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, hörbehinderten Studierenden vor Beginn, am Anfang und während des Studiums im Rahmen ihrer Möglichkeiten zu unterstützen. Ein Arbeitsschwerpunkt ist das jährlich stattfindende Einführungsseminar für schwerhörige und gehörlose StudienanfängerInnen.
Der Inhalt dieses Seminars orientiert sich an den bisher gemachten Erfahrungen der Mitglieder der 1986 gegründeten BHSA. Neue Entwicklungen werden ebenfalls nicht fehlen, z. B. das Sozialgesetzbuch IX und das Gesetz zur Gleichstellung behinderter Menschen. Natürlich werden auch Fragen zur Finanzierung des Studiums und zu Studienhilfen beantwortet, sowie die neuen Änderungen des BaföGs besprochen.
Die Anforderungen an Studierende haben sich in den letzten Jahren doch erheblich verändert. Deshalb haben wir unter der Überschrift "Hilfe zum selbständigen und eigenverantwortlichen Studieren" in das Seminarprogramm aufgenommen.
Die Referenten des Seminars sind alle selbst hörbehindert. Meinungen zum BHSA-Einführungsseminar
Gerichtsurteil bestätigte die Notwendigkeit des BHSA-EinführungsseminarsIm Fall, in dem der Landeswohlfahrtsverband Württemberg-Hohenzollern sich weigerte, die Notwendigkeit unseres Einführungsseminars anzuerkennen, gab der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg unserer Klage recht. Zitate aus dem Urteil vom Januar 1997: "Im vorliegenden Fall geht es darum, ob ein sozialhilferechtlicher Bedarf für eine Beratung und Information des Klägers vor dessen Studium deshalb bestand, weil hierdurch die Folgen der Behinderung im Sinne des § 39 Abs. 3 S. 1 BSHG gemindert wurden und ihm die Ausbildung zu einem angemessenem Beruf ermöglicht wurde." "Dies bedeutet, daß die Frage, ob dem Kläger Eingliederungshilfe zu gewähren ist, zu bejahen ist, während lediglich das "Wie" der Hilfsgewährung, wie nachstehend im einzelnen zu behandeln sein wird, im Ermessen des Beklagten steht." "Der sozialhilferechtliche Bedarf des Klägers folgt daraus, daß nach der überzeugenden Stellungnahme der BHSA vom 14.5.1991 hörbehinderte Studenten ständig mit Informationsdefiziten zu kämpfen haben. Sollen sie beim Studium nicht scheitern, müssen sie von vornherein wissen, welche Schwierigkeiten auf sie zukommen. ... Hörbehinderte sind demnach bereits auf eine Beratung vor Beginn des Studiums angewiesen, um behinderungsbedingte Nachteile und Defizite rechtzweitig ausgleichen und das Studium erfolgreich durchführen zu können. Dieser Bedarf folgt aus der Besonderheit der Behinderung und aus der allgemeinen Ausnahmesituation behinderter Studenten während des Studiums. Die Besonderheit der Behinderten, insbesondere gerade der Hörbehinderten, zeigt sich daran, daß eine Beeinträchtigung normaler Kommunikationsmöglichkeiten vorliegt, die einen speziellen, auf die Belange gerade der hörbehinderten Studenten abstellenden Ausgleichsbedarf begründet." "Die Erforderlichkeit der Hilfe kann auch nicht mit dem Argument in Abrede gestellt werden, daß behinderte Studenten auch ohne den fraglichen Einführungslehrgang das Studium zu betreiben in der Lage sind. Diese Auffassung übersieht, daß als Folge von Behinderungen, wie ausgeführt, gerade eine überdurchschnittliche große Anzahl von Studienwechseln und -unterbrechungen stattfindet, also ein ungehindertes Studium gerade nicht ausnahmslos gewährleistet ist. Unabhängig davon wird nicht berücksichtigt, daß die Bewältigung des Studiums durch hörbehinderte Personen im Normalfall unter großen Schwierigkeiten erfolgt, die abzumildern gerade die Aufgabe der Eingliederungshilfe ist." Dies bedeutet, daß die letzten rechtlichen Zweifeln an der Notwendigkeit des Einführungsseminars für hörbehinderte StudienanfängerInnen aus dem Weg geräumt worden sind. Diese Auseinandersetzung begann 1991 mit einem überörtlichen Träger der Sozialhilfe. Dieser weigerte sich die Notwendigkeit des Einführungsseminars für hörbehinderte StudienanfängerInnen anzuerkennen und die Restkosten zu übernehmen. Seit diesem Grundsatzurteil vom Januar 1997 übernimmt auch er die Restkosten. In diesem Zusammenhang muß erwähnt werden, daß dieser langwierige Prozeß ohne die finanzielle Unterstützung vom Verein zur Förderung körperbehinderter Hochbegabter nicht möglich wäre. Dieser Verein übernahm die Rechtsanwaltskosten. |
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| Dokumentenadresse: http://www.bhsa.de/html/bhsa/veranstaltungen/einfuehrung/index_html |
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Herausgeber: Bundesarbeitsgemeinschaft Hörbehinderter Studenten und Absolventen e.V. Selbsthilfeorganisation gehörloser und schwerhöriger Menschen im Studium und danach Geschäftsstelle: Dipl.-pol. Andreas Kammerbauer, H. d. Hochstätte 2b, 65239 Hochheim am Main ST/Tel.: 06 14 6 / 83 55 37; Fax: 06 14 6 / 83 55 38 Registrierung des Vereins: Amtsgericht Münster, VR 2843 Vertretungsberechtigter Vorstand: Andreas Kammerbauer, Michael Nicolaus, Bruno Wagenseil Inhaltlich Verantwortlicher gemäß § 6 MDStV: Bruno Wagenseil, Obere Hardt 11, 76779 Scheibenhardt Technische Betreuung:: Martin Stehle. |